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Zahnarzthaftung

Neben dem Arzthaftungsrecht bildet auch das Gebiet der Zahnarzthaftung einen besonderen Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Rechtsanwältin Lankes. Sie vertritt im Zahnarzthaftungsrecht ausschließlich Patienten.

Die Schwerpunkte der Vorwürfe gegen den Zahnarzt liegen im Bereich ungenügender Aufklärung sowie bei den Behandlungsfehlern in der mangelhaften prothetischen Versorgung des Patienten mit Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) und dem Setzen fehlerhafter Implantate. Dies führt beim Patienten häufig zu massiven Gesundheitsschäden wie Schmerzen, Entzündungen und Bissfehlstellungen bis hin zur Arbeitsunfähigkeit.

Rechtsanwältin Lankes unterstützt Sie hier bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche und bei der Abwehr unberechtigter Honoraransprüche des Zahnarztes.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie vom Zahnarzt auch die Rückzahlung bereits geleisteten Honorars verlangen. Nach der Rechtsprechung ist dies zum einen der Fall, wenn der Arzt durch eine erhebliche Pflichtverletzung die Kündigung des Behandlungsvertrages durch den Patienten verursacht hat. Zum anderen ist der Zahnarzt zur Rückerstattung bezahlten Honorars auch verpflichtet, wenn der Patient kein Interesse bzw. keine Verwendung für die bereits erbrachten zahnärztlichen Leistungen hat, da diese unbrauchbar und auch nicht in Teilen für einen Nachbehandler verwendbar sind.

Zahnarzthaftungsrecht ist ein komplexes Spezialgebiet, das von einem Rechtsanwalt sowohl besondere Kenntnisse als auch eine umfangreiche Einarbeitung in die Materie verlangt.
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie daher so bald wie möglich einen Fachanwalt für Medizinrecht mandatieren, wenn Sie befürchten, Opfer eines zahnärztlichen Behandlungsfehlers geworden zu sein.